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- Frühestens ab 8. März 2021:
- Bei einer im Landkreis bzw. kreisfreien Stadt stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50:
Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen. - Bei einer im Landkreis bzw. kreisfreien Stadt stabilen 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100:
Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.
- Frühestens ab 22. März 2021:
- Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht: Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.
- Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 besteht: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen.
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