Nach den kürzlich geänderten Regelungen gilt für das Sportschießen (zur eigenen Sportausübung) im Außen- wie auch im Innenbereich wieder die 3G-Regelung (vollständig geimpft, genesen oder getestet). Somit ist eine ordentliche Weiterführung der RWK wieder gewährleistet.
In einer außerordentlichen Sitzung der Gauvorstandschaft
am Montag, 21. Februar 2022, wurde einstimmig beschlossen, dass folgende Regelungen in Kraft treten:
- Die RWK aller Disziplinen (LG + LP + SP) der aktuellen Saison 2021/2022 werden aus terminlichen Gründen nur noch als Halb- runde durchgeführt und abgeschlossen.
- Die noch ausstehenden Durchgänge der Vorrunde (aus November bis Dezember 2021) in allen Disziplinen werden neu terminiert und im Zeitraum zwischen 13. März 2022 und 24. April 2022 nachge- holt. Der jeweilige 5. Durchgang zählt als Endrunde und zugleich Abschluss der RWK 2021/2022. – Die Wettkämpfe können in ein- vernehmlicher Absprache wahlweise als Präsenz-RWK mit gegen- seitigem Besuch oder als Fernwettkampf ausgetragen werden.
- Die Regelungen der RWK-Ausschreibungen bleiben weiterhin gültig (Setzliste etc.), jedoch finden keine Aufstiege und keine Ab- stiege innerhalb der Ligen im Labergau statt. Der Punkt Aufstieg und Abstieg der Ausschreibung entfällt und wird hiermit geändert.
Diese angeführten Regelungen sind an die Regelungen des Schützen- bezirks Niederbayern angelehnt.
Zur Erläuterung:
Hätten alle noch ausstehenden Durchgänge aller Disziplinen ordnungs- gemäß und im entsprechenden Zeitrhythmus weitergeführt werden sollen, könnte bestenfalls am 11. März 2022 gestartet werden, jedoch müssten bis Mitte/Ende Juni 2022 Wettkämpfe geschossen werden, da in der Disziplin LG noch sieben Durchgänge, in der Disziplin LP sogar noch acht (bei LP-GOL neun) Durchgänge zu absolvieren wären.