Gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Schießsport Sportschießen derzeit nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Dies bedeutet, dass der Betrieb und die Nutzung unserer Schießstände – indoor wie outdoor sowie Disziplinenübergreifend – nur zur Sportausübung allein, zu zweit (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands am Schießstand zulässig sind. Deshalb haben die Fasanenschützen beschlossen den Schießbetrieb vorerst bis zum 01.12.2020 ganz einzustellen.