Schießbetrieb bis 01.12.2020 eingestellt

Gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Schießsport Sportschießen derzeit nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Dies bedeutet, dass der Betrieb und die Nutzung unserer Schießstände – indoor wie outdoor sowie Disziplinenübergreifend – nur zur Sportausübung allein, zu zweit (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands am Schießstand zulässig sind. Deshalb haben die Fasanenschützen beschlossen den Schießbetrieb vorerst bis zum 01.12.2020 ganz einzustellen.